Ich bin plötzlich mit Visum-Problemen konfrontiert. Die aktuelle Regelung sieht nur noch einen 90-tägigen Aufenthalt (bei halbjähriger Gültigkeit des Visums) und eine Wartefrist von 2 vollen Monaten bei einer Wiedereinreise vor. Als ich letztes Jahr meinen Aufenthalt mit der indischen Botschaft in Bern absprach, galt noch die alte Regelung. In der Zwischenzeit - quasi während mein Antrag in einem Couvert darauf wartete, eingereicht zu werden - wurden die Bestimmungen geändert. Mein Versehen, dass ich das nicht mitbekommen hatte. Ich wurde allerdings auch nicht darauf hingewiesen. Im Gegenteil: eine Mitarbeiterin der Visa-Erteilungsbehörde hatte sogar noch meine Flugdaten überprüft. Ich muss nun also entweder nach 90 Tagen ausreisen, was Mitte September wäre. Oder zwei Monate vor dem 4. Oktober ausreisen, damit ich mit meiner Familie die gebuchten zweieinhalb Wochen Ferien in Indien machen kann.
Nach vielen Stunden Diskussionen, Telefonaten und E-Mails mit Verantwortlichen in New Delhi, Mumbai und der indischen Botschaft zeichnet sich jetzt ein Kompromiss ab. Die Botschaft entschuldigt sich fuer die falsche Beratung und annuliert die Frist der Wiedereinreise. Das Visum allerdings laesst sich nicht modifieren.
Fuer mich bedeutet das einen Unterbruch meines Indienaufenthalts von fuenf Wochen. Ich fliege am 28. July in die Schweiz zurueck und kann fruehestens am 7. September wieder einreisen. Das ermoeglicht mit aber nochmals vier Wochen Recherchen und Fertigstellung des Reports in Indien, bevor ich mein Sabbatical mit der Familienreise abschliesse.
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